AGB
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Inhaltsverzeichnis
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Anwendungsbereich
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Auftragsproduktionen
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Vergütung
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Haftung
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Datenschutz
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Schlussbestimmung
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich
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Diese AGB gelten für alle dem Hochzeitsvideografen (Georg Schruff) erteilten Aufträge.
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Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Lizenznehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Hochzeitsvideograf stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.
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Der Kaufvertrag kommt zustande mit www.hochzeiten-auf-film.de, Inhaber: Georg Schruff, Freifrau-von-Moreau-Straße 65, Schrobenhausen.
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2. Auftragsproduktionen
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Bei Auftragsproduktionen erstellt der Hochzeitsvideograf für den Auftraggeber ein Hochzeitsfilm. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot des Hochzeitsvideografen und Annahme durch den Auftraggeber zustande.
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Von den erstellten Filmaufnahmen schneidet der Hochzeitsvideograf ein Hochzeitsfilm nach eigenem Ermessen, führt eine allgemeine Bildoptimierung durch und überlässt sie dem Auftraggeber per Datenübertragung. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Angestrebt wird eine Auslieferung des Hochzeitsfilm binnen 6 Wochen nach der Hochzeitsfeier.
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Weitere Zusatzleistungen des Hochzeitsvideografen werden individuell vereinbart. Der Hochzeitsfilm sowie das Rohmaterial werden bis zu 1 Jahr nach der Hochzeit archiviert.
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Hat der Auftraggeber dem Hochzeitsvideografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
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Der Hochzeitsvideograf räumt dem Auftraggeber mit Zahlung der vereinbarten Vergütung die ausschließlichen und unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Aufnahmen.
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Der Hochzeitsvideograf hat das Recht zur Eigennutzung und zur Namensnennung, sofern diese nicht ausgeschlossen wurden.
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Die Produktion enthält eine Feedbackschleife, das Brautpaar hat die Möglichkeit Änderungswünsche zu sammeln und zu äußern. In diesem Fall sind die Änderungswünsche möglichst präzise zu kommunizieren. Z.B. bei Minute 01, Sekunde 45 bis Minute 01, Sekunde 48, sieht man XYZ, diesen Clip bitte löschen/austauschen. Ob die Änderungswünsche technisch umgesetzt werden können ist dem Hochzeitsvideograf überlassen.
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3. Vergütung
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Für die Auftragsproduktion gilt die vereinbarte Vergütung.
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Kommt es bei der Auftragsproduktion, speziell dem Hochzeitstag zu einer Überschreitung des gebuchten Zeitraums, so erhöht sich die Vergütung des Fotografen im angemessenen Umfang.
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Ist der Hochzeitsvideograf für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht worden und wird dieser vom Auftraggeber abgesagt, so behält der Fotograf den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung vermindert sich jedoch um die ersparten Aufwendungen des Fotografen und um den Betrag, den der Fotograf mit einem anderen Auftrag an dem abgesagten Termin verdient hat oder hätte verdienen können. Wird der Termin mindestens 1 Monat im voraus abgesagt, dann werden 40% des vereinbarten Vergütung in Rechnung gestellt. Wird der Termin kurzfristig abgesagt, also in einem Zeitraum, geringer als 1 Monat, dann wird 60% der Vergütung in Rechnung gestellt.
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Die Rechnung wird nach Abnahme des Hochzeitsfilmes verschickt und sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
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Fällt der Hochzeitsvideograf kurzfristig aus, dann entstehen keine Kosten für das Brautpaar. Auf Wunsch seitens des Auftraggebers, kann sich der Hochzeitsvideograf um einen adäquaten Ersatz bemühen.
4.Haftung
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Der Auftraggeber versichert, dass bei der Aufnahme von Personen diese ihre Einwilligung erteilt haben.
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5. Datenschutz
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Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden vom Hochzeitsvideograf gespeichert.
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Der Hochzeitsvideograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Aufnahmen - außer zur Eigennutzung - nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers zu verwenden.
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6. Schlussbestimmungen
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Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
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Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
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Als Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.